10 O 176/10•Landgericht Bonn, 2012-02-21, 10 O 176/10
Landgericht Bonn, 2012-02-21, 10 O 176/10
10 O 176/10Kantonsgericht21.02.2012
Regest
Zur möglichen Haftung eines Grundstückverkäufers für die Nichterbringung von Bauleistungen durch einen Generalunternehmer bei Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks und geleichzeitigem Abschluss eines Bauvertrages im Rahmen eines erbbaurechtlichen Konzepts.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 176/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-21
Aktenzeichen: 10 O 176/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0221.10O176.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 280, 311, 241 Abs. 2 BGB, §§ 2, 3 MaBV
Leitsätze
Zur möglichen Haftung eines Grundstückverkäufers für die Nichterbringung von Bauleistungen durch einen Generalunternehmer bei Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks und geleichzeitigem Abschluss eines Bauvertrages im Rahmen eines erbbaurechtlichen Konzepts.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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