5 S 251/11•Landgericht Bonn, 2012-02-22, 5 S 251/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 251/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-22
Aktenzeichen: 5 S 251/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0222.5S251.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere Teil vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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