Landgericht Bonn, 2012-02-29, 5 S 262/11

5 S 262/11Kantonsgericht29.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 262/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-29

Aktenzeichen: 5 S 262/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0229.5S262.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.