3 O 63/10•Landgericht Bonn, 2012-03-02, 3 O 63/10
Landgericht Bonn, 2012-03-02, 3 O 63/10
3 O 63/10Kantonsgericht02.03.2012
Regest
Zur Täuschung der Bank über den Charakter der Ausführung eines Wertpapierauftrages, hier: Vorspiegelung eines Kommissionsgeschäftes statt des von der Bank vorgesehenen Verkaufs aus eigenem Bestand.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 63/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-02
Aktenzeichen: 3 O 63/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0302.3O63.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Leitsätze
Zur Täuschung der Bank über den Charakter der Ausführung eines Wertpapierauftrages, hier: Vorspiegelung eines Kommissionsgeschäftes statt des von der Bank vorgesehenen Verkaufs aus eigenem Bestand.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 25.400,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von 25 Stück M D Zertifikate III ($$$$: &&&&&&).
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.196,43 freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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