10 O 262/11•Landgericht Bonn, 2012-03-06, 10 O 262/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 262/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-06
Aktenzeichen: 10 O 262/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0306.10O262.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.485,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 911,80 € durch direkte Zahlung an Rechtsanwalt M, T-Straße ##/##, ##### P freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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