Landgericht Bonn, 2012-03-06, 10 O 262/11

10 O 262/11Kantonsgericht06.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 262/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-06

Aktenzeichen: 10 O 262/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0306.10O262.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.485,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 911,80 € durch direkte Zahlung an Rechtsanwalt M, T-Straße ##/##, ##### P freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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