Landgericht Bonn, 2012-03-07, 16 O 33/11

16 O 33/11Kantonsgericht07.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 16 O 33/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-07

Aktenzeichen: 16 O 33/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0307.16O33.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die ihr daraus entstehen, dass die Klägerin den mit der Beklagten unter dem 09./22.3.2010 abgeschlossenen Bauvertrag betreffend Stahlbau, Metall- und Glasbau, Fassadenarbeiten und Dacharbeiten zum Bauvorhaben R 6 S-Allee in L unter dem 07.07.2011 aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung gekündigt hat.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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