18 O 401/11•Landgericht Bonn, 2012-04-24, 18 O 401/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 18 O 401/11 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: 18 O 401/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0424.18O401.11.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 4.925,17 nebst Zinsen in Höhe von 13,25% ab dem 1.7.2011 sowie eine weitere Nebenforderung in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.9.2011 zu zahlen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 61% und die Beklagte zu 1) zu 39%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 11% und die Beklagte zu 1) zu 89%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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