2 O 296/11•Landgericht Bonn, 2012-04-27, 2 O 296/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 296/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-27
Aktenzeichen: 2 O 296/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0427.2O296.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.743,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2010 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 93 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil für die Beklagten vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit leisten in Höhe von 120% des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrages.
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