12 OH 2/09•Landgericht Bonn, 2012-05-03, 12 OH 2/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 OH 2/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 12 OH 2/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0503.12OH2.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: ZPO § 494a
Tenor
I. Die Antragstellerin hat binnen einer Frist von sechs Wochen gegen die Antragsgegnerin zu 2. Klage zu erheben.
II. Kommt die Antragstellerin dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag der Antragsgegnerin zu 2. durch Beschluss auszusprechen, dass die Antragstellerin die der Antragsgegnerin zu 2. entstandenen Kosten zu tragen hat.
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