Landgericht Bonn, 2012-05-03, 12 OH 2/09

12 OH 2/09Kantonsgericht03.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 OH 2/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-03

Aktenzeichen: 12 OH 2/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0503.12OH2.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Normen: ZPO § 494a

Tenor

I. Die Antragstellerin hat binnen einer Frist von sechs Wochen gegen die Antragsgegnerin zu 2. Klage zu erheben.

II. Kommt die Antragstellerin dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag der Antragsgegnerin zu 2. durch Beschluss auszusprechen, dass die Antragstellerin die der Antragsgegnerin zu 2. entstandenen Kosten zu tragen hat.

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