4 T 9/12•Landgericht Bonn, 2012-05-18, 4 T 9/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 T 9/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-18
Aktenzeichen: 4 T 9/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0518.4T9.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 1896 Abs. 1a BGB, § 1903 BGB
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Aufgabenkreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge entfallen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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