Landgericht Bonn, 2012-05-18, 4 T 9/12

4 T 9/12Kantonsgericht18.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 9/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-18

Aktenzeichen: 4 T 9/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0518.4T9.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 1896 Abs. 1a BGB, § 1903 BGB

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Aufgabenkreis des Aufenthaltsbestimmungsrechts sowie die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge entfallen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.