Landgericht Bonn, 2012-06-01, 18 O 453/11

18 O 453/11Kantonsgericht01.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 453/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-01

Aktenzeichen: 18 O 453/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0601.18O453.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 5.280,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.1.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 546,69 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.12.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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