8 S 84/12•Landgericht Bonn, 2012-06-05, 8 S 84/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 84/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 8 S 84/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0605.8S84.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 249 BGB
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.02.2012 – 118 C 453/11 – abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.364,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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