Landgericht Bonn, 2012-06-05, 8 S 84/12

8 S 84/12Kantonsgericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 84/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 8 S 84/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0605.8S84.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: § 249 BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 29.02.2012 – 118 C 453/11 – abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.364,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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