Landgericht Bonn, 2012-06-06, 1 O 273/11

1 O 273/11Kantonsgericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 273/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 1 O 273/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0606.1O273.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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