Landgericht Bonn, 2012-06-21, 27 Qs 2/12

27 Qs 2/12Kantonsgericht21.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 Qs 2/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-21

Aktenzeichen: 27 Qs 2/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0621.27QS2.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 07.10.2011 - Az: 51 Gs 1492/11 - wird als unbegründet verworfen. Die weitergehenden Anträge der Beschwerdeführerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich ihrer Auslagen trägt die Beschwerdeführerin.

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