Landgericht Bonn, 2012-06-25, 22 KLs 664 Js 151/11 10/12

22 KLs 664 Js 151/11 10/12Kantonsgericht25.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs 664 Js 151/11 10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-25

Aktenzeichen: 22 KLs 664 Js 151/11 10/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0625.22KLS664JS151.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte E2 ist des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von

4 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte C2 ist des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Jugendstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte E2 trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Hinsichtlich des Angeklagten C2 wird von der Auferlegung der Kosten und Auslagen abgesehen.

Angewendete Vorschriften:

bzgl. des Angeklagten E2:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt., 25 Abs. 2, 52 StGB

bzgl. des Angeklagten C2:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1a, 25 Abs. 2, 52 StGB, 1, 21, 105 ff. JGG

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