22 KLs 664 Js 151/11 16/12•Landgericht Bonn, 2012-06-27, 22 KLs 664 Js 151/11 16/12
Landgericht Bonn, 2012-06-27, 22 KLs 664 Js 151/11 16/12
22 KLs 664 Js 151/11 16/12Kantonsgericht27.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs 664 Js 151/11 16/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-27
Aktenzeichen: 22 KLs 664 Js 151/11 16/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0627.22KLS664JS151.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Jugendstrafe von
3 Jahren und 10 Monaten
verurteilt.
Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1a, 25 Abs. 2, 52 StGB, 1, 105 ff. JGG
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