Landgericht Bonn, 2012-06-27, 22 KLs 664 Js 151/11 16/12

22 KLs 664 Js 151/11 16/12Kantonsgericht27.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs 664 Js 151/11 16/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-27

Aktenzeichen: 22 KLs 664 Js 151/11 16/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0627.22KLS664JS151.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte ist des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Jugendstrafe von

3 Jahren und 10 Monaten

verurteilt.

Von der Auferlegung der Kosten und Auslagen wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1a, 25 Abs. 2, 52 StGB, 1, 105 ff. JGG

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