1 O 330/10•Landgericht Bonn, 2012-07-04, 1 O 330/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 330/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 1 O 330/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0704.1O330.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 174,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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