Landgericht Bonn, 2012-08-22, 5 S 82/12

5 S 82/12Kantonsgericht22.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 82/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-22

Aktenzeichen: 5 S 82/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0822.5S82.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 123 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 20.04.2012 (104 C 519/11) abgeändert und der Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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