6 T 140/12•Landgericht Bonn, 2012-08-30, 6 T 140/12
Landgericht Bonn, 2012-08-30, 6 T 140/12
6 T 140/12Kantonsgericht30.08.2012
Regest
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 140/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 6 T 140/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0830.6T140.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 850i ZPO, § 36 InsO
Leitsätze
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 27.06.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 19.06.2012 – 98 IK 365/11 – aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung des Antrags des Schuldners sowie über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.