Landgericht Bonn, 2012-09-05, 1 O 110/12

1 O 110/12Kantonsgericht05.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 110/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-05

Aktenzeichen: 1 O 110/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0905.1O110.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht das beklagte Land vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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