24 Qs -227 Js 824/12- 64/12•Landgericht Bonn, 2012-09-05, 24 Qs -227 Js 824/12- 64/12
Landgericht Bonn, 2012-09-05, 24 Qs -227 Js 824/12- 64/12
24 Qs -227 Js 824/12- 64/12Kantonsgericht05.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Qs -227 Js 824/12- 64/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-05
Aktenzeichen: 24 Qs -227 Js 824/12- 64/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0905.24QS227JS824.12.6.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
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