Landgericht Bonn, 2012-10-29, 1 O 89/12

1 O 89/12Kantonsgericht29.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 89/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-29

Aktenzeichen: 1 O 89/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1029.1O89.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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