5 S 84/12•Landgericht Bonn, 2012-11-28, 5 S 84/12
Landgericht Bonn, 2012-11-28, 5 S 84/12
5 S 84/12Kantonsgericht28.11.2012
Regest
Zur Verweisung des Unfallgeschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 84/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-28
Aktenzeichen: 5 S 84/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1128.5S84.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: StVG §§ 7, 17; BGB § 249
Leitsätze
Zur Verweisung des Unfallgeschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 04.05.2012 – 17 C 623/11 – abgeändert und in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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