24 Ks-900 Js 228/12-12/12•Landgericht Bonn, 2012-12-18, 24 Ks-900 Js 228/12-12/12
Landgericht Bonn, 2012-12-18, 24 Ks-900 Js 228/12-12/12
24 Ks-900 Js 228/12-12/12Kantonsgericht18.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 228/12-12/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 228/12-12/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1218.24KS900JS228.12.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte ist des Totschlages schuldig.
Er wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
11 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte wird – entsprechend seinem Anerkenntnis – verurteilt, an die Nebenklägerin J aufgrund des gemäß des Urteils der Kammer vom heutigen Tag vorsätzlich begangenen Schadensereignisses vom ##.##.199# im Haus Anschrift 1 materiellen Schadensersatz in Höhe von 3.567,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 15.10.2012 zu zahlen.
Das Urteil ist betreffend den Zahlungsanspruch ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen sowie die Kosten des Adhäsionsverfahrens und die der Nebenklägerin J darin entstandenen notwendigen Auslagen.
- § 212 StGB -
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