21 Qs-222 Js 347/12-98/12•Landgericht Bonn, 2013-01-07, 21 Qs-222 Js 347/12-98/12
Landgericht Bonn, 2013-01-07, 21 Qs-222 Js 347/12-98/12
21 Qs-222 Js 347/12-98/12Kantonsgericht07.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Qs-222 Js 347/12-98/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-07
Aktenzeichen: 21 Qs-222 Js 347/12-98/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0107.21QS222JS347.12.9.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.11.2012 - Az. 82 Ds 439/12 - wird aufgehoben.
Dem Angeklagten I wird Rechtsanwältin L, L-Straße. #c, ##### C als Pflichtverteidigerin bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
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