37 T 1161/11•Landgericht Bonn, 2013-01-22, 37 T 1161/11
Landgericht Bonn, 2013-01-22, 37 T 1161/11
37 T 1161/11Kantonsgericht22.01.2013
Regest
Die Veröffentlichungspflicht einer Scheinauslandsgesellschaft dürfte gemäß § 325 HGB und nicht gemäß § 325a HGB zu beurteilen sein.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 37 T 1161/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-22
Aktenzeichen: 37 T 1161/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0122.37T1161.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: § 335 HGB; § 325 HGB; § 325a HGB
Leitsätze
Die Veröffentlichungspflicht einer Scheinauslandsgesellschaft dürfte gemäß § 325 HGB und nicht gemäß § 325a HGB zu beurteilen sein.
Tenor
Die Beschwerde vom 23.08.2011 wird zurückgewiesen.
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