Landgericht Bonn, 2013-01-24, 24 Ks-900 Js 107/11-4/12

24 Ks-900 Js 107/11-4/12Kantonsgericht24.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 107/11-4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-24

Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 107/11-4/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0124.24KS900JS107.11.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge sowie des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub mit Todesfolge.

Er wird deshalb zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.

  • §§ 211, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 251, 253, 255, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB -

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