Landgericht Bonn, 2013-02-04, 9 O 370/12

9 O 370/12Kantonsgericht04.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 370/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-04

Aktenzeichen: 9 O 370/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0204.9O370.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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