Landgericht Bonn, 2013-02-07, 8 S 252/12

8 S 252/12Kantonsgericht07.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 252/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-07

Aktenzeichen: 8 S 252/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0207.8S252.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 24.08.2012 (116 C 15/12) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.151,85 EUR festgesetzt.

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