8 S 252/12•Landgericht Bonn, 2013-02-07, 8 S 252/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 252/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-07
Aktenzeichen: 8 S 252/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0207.8S252.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 24.08.2012 (116 C 15/12) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 4.151,85 EUR festgesetzt.
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