Landgericht Bonn, 2013-02-13, 21 KLs 900 Js 721/10 4/12

21 KLs 900 Js 721/10 4/12Kantonsgericht13.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 KLs 900 Js 721/10 4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-13

Aktenzeichen: 21 KLs 900 Js 721/10 4/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0213.21KLS900JS721.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Die Angeklagten sind der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig. Sie werden deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils

drei Jahren und 10 Monaten

verurteilt, wobei bei beiden Angeklagten vier Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen als vollstreckt gelten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

§§ 27, 53 StGB, 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

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