2 O 159/12•Landgericht Bonn, 2013-02-13, 2 O 159/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 2 O 159/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-13
Aktenzeichen: 2 O 159/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0213.2O159.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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