Landgericht Bonn, 2013-02-22, 18 O 354/10

18 O 354/10Kantonsgericht22.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 354/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-22

Aktenzeichen: 18 O 354/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0222.18O354.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.241,71 EUR sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 1.266,48 EUR seit dem 21.10.2010 und auf einen Betrag von 975,23 EUR seit dem 01.12.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 5.800,00 EUR ohne Sicherheitsleistung, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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