8 S 267/12•Landgericht Bonn, 2013-03-21, 8 S 267/12
Landgericht Bonn, 2013-03-21, 8 S 267/12
8 S 267/12Kantonsgericht21.03.2013
Regest
Ersatz der Kosten für eine Vollkaskoversicherung ?
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 267/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-21
Aktenzeichen: 8 S 267/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0321.8S267.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 249; ZPO § 287
Leitsätze
Ersatz der Kosten für eine Vollkaskoversicherung ?
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 19.09.2012 - 111 C 47/12 AG Siegburg - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 552,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2012 sowie 155,30 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 49% und die Beklagte zu 51 %, die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45 %.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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