Landgericht Bonn, 2013-04-16, 8 S 293/12

8 S 293/12Kantonsgericht16.04.2013

Regest

Zur Unwirksamkeit eines Bearbeitungsentgelts aus Anlass einer Darlehensgewährung.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 293/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 8 S 293/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0416.8S293.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB § 307 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Zur Unwirksamkeit eines Bearbeitungsentgelts aus Anlass einer Darlehensgewährung.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30.10.2012 (108 C 271/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist für die Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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