22 KLs 785 Js 27/10 1/13•Landgericht Bonn, 2013-05-16, 22 KLs 785 Js 27/10 1/13
Landgericht Bonn, 2013-05-16, 22 KLs 785 Js 27/10 1/13
22 KLs 785 Js 27/10 1/13Kantonsgericht16.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs 785 Js 27/10 1/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: 22 KLs 785 Js 27/10 1/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0516.22KLS785JS27.10.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Jugendkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte ist der Beihilfe zum schweren Raub in Tateinheit mit Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Er wird deswegen unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts N3 vom 13.09.2012 – #### Js #####/## jug # Ls - zu einer Einheitsjugendstrafe von
drei Jahren und drei Monaten
verurteilt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen des Verfahrens wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1b, 253 Abs. 1, 255, 27, 52 StGB, 1, 31 Abs. 2, 105 ff JGG
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