5 S 64/13•Landgericht Bonn, 2013-06-03, 5 S 64/13
Landgericht Bonn, 2013-06-03, 5 S 64/13
5 S 64/13Kantonsgericht03.06.2013
Regest
Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 64/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-03
Aktenzeichen: 5 S 64/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0603.5S64.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: MB/KT §4
Leitsätze
Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.
Tenor
Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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