Landgericht Bonn, 2013-06-03, 5 S 64/13

5 S 64/13Kantonsgericht03.06.2013

Regest

Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 64/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-03

Aktenzeichen: 5 S 64/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0603.5S64.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: MB/KT §4

Leitsätze

Die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen einer gemischten Krankenanstalt im Sinne der Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließend nach dem äußeren Erscheinungsbild der Klinik und unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Organisationsstruktur zu beantworten.

Tenor

Die Kammer weist nach Beratung darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

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