8 S 309/12•Landgericht Bonn, 2013-06-04, 8 S 309/12
Landgericht Bonn, 2013-06-04, 8 S 309/12
8 S 309/12Kantonsgericht04.06.2013
Regest
Kann eine Stadt von einem Einwohner die Unterlassung der Bepflanzung von Grünanlagen ( Baumscheiben, - beete ) verlangen?
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 309/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-04
Aktenzeichen: 8 S 309/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0604.8S309.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB §§ 1004, 903; StrWG 14, 14a, 18
Leitsätze
Kann eine Stadt von einem Einwohner die Unterlassung der Bepflanzung von Grünanlagen ( Baumscheiben, - beete ) verlangen?
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 13.11.2012 – 108 C 374/12 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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