Landgericht Bonn, 2013-07-09, 7 O 386/12

7 O 386/12Kantonsgericht09.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 7 O 386/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-09

Aktenzeichen: 7 O 386/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0709.7O386.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 14.065,72 € nebst fünf Prozentpunkten an Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 21.09.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der aussergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten; die Streitverkündete trägt ihre aussergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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