24 Ks-900 Js 767/12-3/13•Landgericht Bonn, 2013-08-09, 24 Ks-900 Js 767/12-3/13
Landgericht Bonn, 2013-08-09, 24 Ks-900 Js 767/12-3/13
24 Ks-900 Js 767/12-3/13Kantonsgericht09.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 767/12-3/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-09
Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 767/12-3/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0809.24KS900JS767.12.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Die Angeklagte ist des Totschlags schuldig. Sie wird deswegen zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- §§ 212 Abs. 1, 213 StGB -
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