Landgericht Bonn, 2013-08-29, 35 T 824/12

35 T 824/12Kantonsgericht29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 35 T 824/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-29

Aktenzeichen: 35 T 824/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0829.35T824.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Der Beschwerdeführerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 01.08.2012 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten aufgehoben.

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