35 T 824/12•Landgericht Bonn, 2013-08-29, 35 T 824/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 35 T 824/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-29
Aktenzeichen: 35 T 824/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0829.35T824.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Der Beschwerdeführerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 01.08.2012 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten aufgehoben.
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