Landgericht Bonn, 2013-08-29, 54 StVK 84/13

54 StVK 84/13Kantonsgericht29.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 54 StVK 84/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-29

Aktenzeichen: 54 StVK 84/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0829.54STVK84.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antragsgegner wird unter Aufhebung der einschränkenden Regelung von Besuchszeiten für Rechtsanwälte verpflichtet, adäquate Besuchszeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu schaffen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

Der Wert des Verfahrens wird auf 300,00 € EUR festgesetzt.

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