54 StVK 84/13•Landgericht Bonn, 2013-08-29, 54 StVK 84/13
Landgericht Bonn, 2013-08-29, 54 StVK 84/13
54 StVK 84/13Kantonsgericht29.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 54 StVK 84/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-29
Aktenzeichen: 54 StVK 84/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0829.54STVK84.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antragsgegner wird unter Aufhebung der einschränkenden Regelung von Besuchszeiten für Rechtsanwälte verpflichtet, adäquate Besuchszeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu schaffen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
Der Wert des Verfahrens wird auf 300,00 € EUR festgesetzt.
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