Landgericht Bonn, 2013-09-18, 5 S 26/13

5 S 26/13Kantonsgericht18.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 26/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-18

Aktenzeichen: 5 S 26/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0918.5S26.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 01.02.2013 - 112 C 59/12 - teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 107,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 75% und die Beklagte zu 25%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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