Landgericht Bonn, 2013-10-07, 5 S 52/13

5 S 52/13Kantonsgericht07.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 52/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-07

Aktenzeichen: 5 S 52/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1007.5S52.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27.02.2013 - 107 C 232/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Wert des Streitgegenstands für die Berufungsinstanz wird auf 3.579,05 Euro festgesetzt.

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