Landgericht Bonn, 2013-10-21, 12 T 325/13

12 T 325/13Kantonsgericht21.10.2013

Regest

Verweigert der zunächst beauftragte Steuerberater die Herausgabe von Unterlagen, hat die Kapitalgesellschaft alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in den Besitz der Unterlagen zu gelangen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 T 325/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-21

Aktenzeichen: 12 T 325/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1021.12T325.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Normen: HGB § 335

Leitsätze

Verweigert der zunächst beauftragte Steuerberater die Herausgabe von Unterlagen, hat die Kapitalgesellschaft alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in den Besitz der Unterlagen zu gelangen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 29.07.2013 wird zurückgewiesen.

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