12 T 325/13•Landgericht Bonn, 2013-10-21, 12 T 325/13
Landgericht Bonn, 2013-10-21, 12 T 325/13
12 T 325/13Kantonsgericht21.10.2013
Regest
Verweigert der zunächst beauftragte Steuerberater die Herausgabe von Unterlagen, hat die Kapitalgesellschaft alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in den Besitz der Unterlagen zu gelangen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 T 325/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-10-21
Aktenzeichen: 12 T 325/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1021.12T325.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Normen: HGB § 335
Leitsätze
Verweigert der zunächst beauftragte Steuerberater die Herausgabe von Unterlagen, hat die Kapitalgesellschaft alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, in den Besitz der Unterlagen zu gelangen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 29.07.2013 wird zurückgewiesen.
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