Landgericht Bonn, 2013-10-25, 24 Ks 2/13

24 Ks 2/13Kantonsgericht25.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks 2/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-25

Aktenzeichen: 24 Ks 2/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1025.24KS2.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht -

Tenor

Die Angeklagte ist schuldig des Besitzes einer vollautomatischen Selbstladewaffe.

Sie wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden ist. Soweit Freispruch erfolgt ist, fallen die ihr entstandenen notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.

  • §§ 51 Abs. 1, 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG, § 56 Abs. 1, 2 StGB -

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