13 O 335/12•Landgericht Bonn, 2013-11-20, 13 O 335/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 335/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 13 O 335/12
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1120.13O335.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass den Klägern gegen die Beklagte kein Anspruch zusteht, weil die Wohneinheit ## im Hause C-Straße in C2 angeblich nicht zwischen dem 4. und 5. Obergeschoss durch Einziehen einer Betondecke in 2 eigenständige Wohneinheiten unterteilt werden kann.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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