8 S 81/13•Landgericht Bonn, 2013-12-03, 8 S 81/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 81/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-03
Aktenzeichen: 8 S 81/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1203.8S81.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB §§ 823, 249; ZPO § 287
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 22.03.2013 – 101 C 116/12 – abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.05.2012 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und die Beklagte 24 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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