8 S 192/13•Landgericht Bonn, 2013-12-05, 8 S 192/13
Landgericht Bonn, 2013-12-05, 8 S 192/13
8 S 192/13Kantonsgericht05.12.2013
Regest
Die in einem "Mieterselbstauskunftsbogen" zu Gunsten des Maklers ausbedungene "Beratungsgebühr" ist wegen Verstoßes gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und gegen §§ 305c, 307 ff. BGB unwirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 192/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-05
Aktenzeichen: 8 S 192/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1205.8S192.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB §§ 305c, 308 Nr. 7, 307 Abs. 1,2; WoVermittG § 3 Abs. 3 Satz 3
Leitsätze
Die in einem "Mieterselbstauskunftsbogen" zu Gunsten des Maklers ausbedungene "Beratungsgebühr" ist wegen Verstoßes gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und gegen §§ 305c, 307 ff. BGB unwirksam.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 19.07.2013 (4 C 83/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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