Landgericht Bonn, 2013-12-05, 8 S 192/13

8 S 192/13Kantonsgericht05.12.2013

Regest

Die in einem "Mieterselbstauskunftsbogen" zu Gunsten des Maklers ausbedungene "Beratungsgebühr" ist wegen Verstoßes gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und gegen §§ 305c, 307 ff. BGB unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 192/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-05

Aktenzeichen: 8 S 192/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1205.8S192.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: BGB §§ 305c, 308 Nr. 7, 307 Abs. 1,2; WoVermittG § 3 Abs. 3 Satz 3

Leitsätze

Die in einem "Mieterselbstauskunftsbogen" zu Gunsten des Maklers ausbedungene "Beratungsgebühr" ist wegen Verstoßes gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und gegen §§ 305c, 307 ff. BGB unwirksam.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 19.07.2013 (4 C 83/13) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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