52 StVK 517/13•Landgericht Bonn, 2013-12-13, 52 StVK 517/13
Landgericht Bonn, 2013-12-13, 52 StVK 517/13
52 StVK 517/13Kantonsgericht13.12.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 52 StVK 517/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 52 StVK 517/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1213.52STVK517.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.
Der Wert des Verfahrens wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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