Landgericht Bonn, 2013-12-13, 52 StVK 517/13

52 StVK 517/13Kantonsgericht13.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 52 StVK 517/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 52 StVK 517/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1213.52STVK517.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.

Der Wert des Verfahrens wird auf 300,00 EUR festgesetzt.

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