5 S 48/13•Landgericht Bonn, 2014-01-15, 5 S 48/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 48/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-15
Aktenzeichen: 5 S 48/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0115.5S48.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 7, 18 StVG, §§ 823, 249 BGB, § 115 VVG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 05.03.2013 (114 C 171/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 232,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 %, die Beklagte zu 38 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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